Die Versammlung beschließt, daß für den Gesang bei einer Trauung von einem passiven Mitglied 10,‑ Mark und bei Beerdigung eines passiven Mitgliedes 5,‑ Mark erhoben werden. Zugleich verkauft sich der Verein an Nichtmitglieder. In derselben Angelegenheit will er für 20,‑ Mark auch bei Nichtmitgliedem singen.

Zum ersten Mal wird ein Vereinsdiener gewählt: Josef Baudendistel III. Er soll "eine Entschädigung nach Leistungsfähigkeit der Kasse erhalten." Der Vereinsbeitrag soll in Zukunft erst nach der Obsternte eingezogen werden. Der Jahresbeitrag beträgt 50 Pfennig. Was die Versammlung bewog, die Statuten des Vereins vorzulesen und dabei besonders die Strafparagraphen in den Vordergrund zu stellen, wird nicht erwähnt. Doch es muß dringend notwendig gewesen sein; denn sonst wäre nicht beschlossen worden, daß die Strafe auch auferlegt wird. Werden wir es erfahren?