Das älteste Protokollbuch des Vereins beginnt mit dem Jahre 1904 und berichtet von der Generalversammlung vom 14. Januar desselben Jahres, in der die abgeänderten und hier aufgeführten Statuten vorgelesen werden und die Mitglieder sich verpflichten, "die darin enthaltenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen."Ist es notwendig geworden, auf diese Pflichten hinzuweisen und beziehen sich die Änderungen der Statuten darauf? Der Hinweis auf besondere Verhaltensregeln scheint darauf hinzuweisen. So wird nicht nur ein würdiges Betragen und gute Führung in und außerhalb des Vereins verlangt, sondern auch die Ermahnung mitgegeben, jederzeit bestrebt zu sein, etwa auftretende Zwistigkeiten sofort zu schlichten. Wer den Vorstand beleidigt oder sich seinen Anordnungen widersetzt, hat eine Strafe von 50 Pf, im Wiederholungsfall von 1 Mark und später Ausweisung aus dem Verein zu erwarten. Ohne Angabe des Grundes auszutreten, kostet 3 Mark. Das Fehlen in der Probe muß innerhalb von 3 Tagen entschuldigt werden, sonst sind 10 Pf zu bezahlen; das Fehlen bei Beerdigungen oder bei Festlichkeiten wird mit 50 Pf geahndet. 10 Pf hat zu bezahlen, wer betrunken zur Probe kommt! Vereinslieder dürfen ohne Dirigenten nur einzeln gesungen werden, und wer gar aus der Singstunde etwas ausschwätzt oder Mitglieder spöttisch macht, der hat 50 Pf zu berappen.Weil diese Satzung nun von jedem Mitglied zu unterschreiben ist, lernen wir so die Sangesbrüder zum erstenmal namentlich kennen.  Es sind dies:


Emil Schott, Alexander Armbruster, Vinzenz Panther 1, Amand Huber, Isidor Bauer, Karl Fischer, August Doll, Johann Doll, Roman Bürk, Oskar Sauer, Ludwig Knöpfel, Karl Wilhelm, Hermann Sutterer, Roman Streck, Otto Baudendistel, Johann Decker, Franz Decker, Karl Wolber, Karl Baudendistel, Emil Schäfer, Franz Springmann, Franz Hund, Alois Schott und August Bürk.

Wer aktives Mitglied werden will, muß einen guten Ruf haben und mindestens 17 Jahre alt sein. Um Vorstand werden zu können, muß das 24. Lebensjahr vollendet sein. Der Verein wird geleitet von einem 1. und 2. Vorstand, dem Rechner und von 3 Ausschußmitgliedern.